Das aktuelle Landesgesetz sieht nicht mehr als 200 Zuschauer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vor. Eine Richtlinie, die unseren Verein vor großen Herausforderungen stellt. Der HCG hat nun die ersten wichtigen Entscheidungen getroffen, was den Abo-Verkauf, die Zuschauerfrage und das Hygienekonzept betrifft: